Postgeheimnis in der DDR? Von wegen!

von Florian Marx 13/I LK Geschichte 2011

Bei der Ausstellung “ Postgeheimnis?- Die Stasi und die Cottbuser Briefe“- erhielten wir am Dienstag, den 6.09.2011 in Schwedt/ Oder einen kleinen Einblick in die weitreichenden „Tätigkeiten“ seitens der Stasi während der DDR- Zeit. 15 Tafeln informierten über die Arbeitsschwerpunkte der Postkontrolle des MfS im Rathaus 2 in Schwedt/ Oder. Die Ausstellung war wirklich ein Besuch wert.

Die Stasi war für die SED das Kontroll- und Überwachungsorgan. Das Wort “Postgeheimnis“ symbolisiert nach außen hin die Bedeutung eines strikten Verbotes der Weitergabe interner Angelegenheiten. So sollte und soll es sein. Jedoch kannte die Stasi kein Postgeheimnis, obwohl in der Verfassung der DDR jenes Postgeheimnis anerkannt wurde. Diese Verfassung wurde jedoch durch das Ministerium für Staatssicherheit verletzt.

In Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Post- und Fernmeldewesen, welches 1949 gegründet wurde, begann das Ausspionieren von Briefen und Paketen in einem unermesslichen Ausmaß.

So gab es im MfS eigens eine Abteilung M, die dem Leiter der Spionageabwehr direkt unterstand. Diese Abteilung M der Stasi arbeitete in allen ehemaligen Bezirken der DDR nach den gleichen Vorschriften.

Zu den Aufgaben dieser Abteilung gehörte das „Bekämpfen und Abfangen“ von Materialien politisch – ideologisch anders Denkender. Briefe, Karten, Päckchen und Pakete wurden in gesonderter Arbeit neben dem regulären Postbetrieb durchleuchtet. Auffällige Postsendungen wurden in technisch bestens ausgestatteten Büros der MfS- Bezirksverwaltungen ausspioniert. So konnte z.B. manche Flucht in den Westen vereitelt werden. Viele Namen finden sich in den Karteien der Abteilung M des MfS, sei es jemand der sich für ein Paket aus dem Westen bedankte oder andere nicht vorschriftsmäßige Lektüre bekam. Jede Kleinigkeit wurde festgehalten mit Namen und Adresse.

Am 15. November 1989 wurde die Arbeit eingestellt. Es erfolgte eine planmäßige Vernichtung der Unterlagen.

Ab 2003 versuchte man die Karteikartentaschen der Abteilung M zu rekonstruieren.

Quelle: Ausstellung BSTU, Außenstelle Frankfurt/ Oder , in Schwedt 2011

 

Postgeheimnis?!

von Stefan Bruhn 13/ I LK Geschichte 2011

Vom 02.08.-30.09.2011fand im Rathaus in Schwedt eine Ausstellung zum Thema „Die Stasi und die Cottbuser Briefe statt“. Diese stammt von der BStU, Außenstelle Frankfurt/Oder. Diese Ausstellung befasste sich mit dem Thema „das Postgeheimnis“ in der DDR.

Die Überwachung in der DDR startete 1950 und endete 1989, außerdem stieg die Zahl der Mitarbeiter bis 1989 auf 2.200 Personen an. Diese Zahl bezieht sich aber allein nur auf den Bezirk Cottbus, der einer von 15 Bezirken der DDR war.

Der Einfallsreichtum dieser Abteilung zum geheimen öffnen der Briefe war enorm. Zahlreiche Maschinen „erleichterten“ den Mitarbeitern das Vorgehen. Durch das Bügeln der Briefe wurden sie zum Beispiel wieder verschlossen und abgeschickt. Von der Regierung gab es jedoch strenge Anweisungen an die Mitarbeiter. Aus der Dienstanweisung Nr.3/1959 ist ersichtlich, dass die Post „sofort zu bearbeiten“ ist und „nicht liegen bleiben“ dürfe. Des Weiteren wurden die Arbeiter sensibilisiert schnell zu arbeiten, denn Briefe wurden durch die Maschine geöffnet, die „Verzögerungen“ in der Ablieferung der Post um nur wenige Stunden ziehen meist eine Verzögerung der Post-Zustellung von 24 Stunden nach sich“. Das heißt, die Mitarbeiter standen unter enormem Zeitdruck und durften doch keinen Fehler machen, was auch gelang, da die Bevölkerung nicht wusste, dass sie ausspioniert wurde. Nach der Auflösung des Regimes erfolgte die Vernichtung dieser Abteilung im großen Stil. Die Maschinen wurden zerstört und die Unterlagen wurden vernichtet. Es wurden aber bis im Jahre 2007 ca. 23000 Dokumente rekonstruiert. Daraus wurde bekannt, dass das MfS fasst jede Postzustellung kontrolliert hatte, die es gab. Von ganz normalen Briefen bis Postkarten oder auch Zeitungen, es war fasst alles dabei. Postzustellungen machten sich schon verdächtig, wenn eine Absenderangabe fehlte oder unvollständig war oder unpersönliche Unterschriften und Ps.-zusätze hatte. Zusammenfassend kann man sagen, dass das Postgeheimnis, wie es im Gesetz heißt: „Das Post und Fernmeldegeheimnis wird gewährleistet“ nicht gegeben war.

Quelle: bstu. Frankfurt

 

Wie viel Angst kann eine Diktatur haben?

von Vivien Staniek 2011 LK Geschichte 13/I

Diese Frage hat diese Woche vielleicht im Schwedter Rathaus Beantwortung gefunden. Eigentlich konnte man dort eine Ausstellung zum Postgeheimnis in der DDR finden, doch den Plakaten, die sich zum größten Teil mit der Abteilung M befassten – eine Abteilung des Ministeriums für Staatssicherheit zeigten, zwischen den Zeilen gelesen, eine harte Wahrheit.

Nicht, dass die Zahlen nicht erschreckend genug gewesen wären. Immerhin arbeiteten rund 2.200 „Postüberwacher“ täglich akribisch an dem Öffnen, und Lesen intimster, persönlichster Briefe und somit auch an dem Brechen der Verfassung. Doch damit nicht genug. Bis 1989 verschwanden immer wieder mitgeschickte Wertsachen und Bargeld aus Briefen. Insgesamt flossen 33 gestohlene Millionen allein aus dem Bezirk Cottbus, in die Staatskassen der Deutschen Demokratischen Republik.

Vielleicht bekamen so Kinder zu ihrem zehnten Geburtstag kein Geld von Oma und ein, von Generation zu Generation weitergegebener, Ehering verschwand auf dem Weg von Mutter zu Tochter, erreichte nie sein Ziel?

Dieses illegale, mechanisierte, bis aufs Äußerste bürokratisierte Verbrechen lässt jedoch etwas ganz anderes als Motiv erahnen als „Sicherheit“.

Die Angst.

Die Angst einer Diktatur, wie sie die DDR nun einmal war, vor sich selbst.

Wieso hat die Regierung denn jeden Brief kontrolliert, als würde Oma Liese ihrer siebenjährigen Enkelin Anweisungen zur Republikflucht senden? Aus demselben Grund, aus dem sie eine Mauer um ihr Land bauten? Vielleicht, weil sie nicht einmal selbst einen Grund fanden zu bleiben? Weil sie sich davor fürchteten, bald ohne Volk dazustehen?

Und warum durfte niemand wissen, dass seine Briefe geöffnet worden waren, wo es doch nur der allgemeinen Sicherheit diente? Weil die Bevölkerung das Verbrechen hinter der Bürokratie erkannt hätte? Weil sie es nicht gewollt hätte?

Fakt ist, dass 1989 versucht wurde nahezu alle angefertigten Kopien von Briefen, Postkarten etc. vernichtet wurden, alle Maschinen zerstört, um alle Beweise verschwinden zu lassen. Natürlich wussten die Mitarbeiter des Ministeriums, dass sie Verfassungsbruch begingen und damit wahrscheinlich eine Strafe viel eher verdient hätten, als diejenigen, die eine Anschrift zu unpersönlich formulierten oder nicht mit ihrem vollen Namen unterschrieben, denn deren Post wurde kurzweg als „verdächtig“ eingestuft und einbehalten.

Allein die Anordnung der Arbeitsplätze sagt schon eine ganze Menge über die Abteilung M aus. Gegenseitige Kontrolle war hier sicher nicht nur ein angenehmer Nebeneffekt. Wozu? Ganz einfach: Sie trauten wohl nicht einmal ihren eigenen Angestellten.

In einer Mangelwirtschaft ist es doch nur logisch, dass kleine, glitzernde Dinge in den Hosentaschen verschwinden wollen und in einer Diktatur ist es dann auch logisch, dass das Problem mit Kontrolle, Überwachung und Druck zu lösen ist.

Es war eine Ausstellung zum Postgeheimnis, die allein schon beweisen konnte, dass die klassisch diktatorischen Elemente in der DDR gegeben waren und die uns gleichfalls die Paranoia der Regierung veranschaulichte, die unverkennbar in Angst wurzelte.

War das Öffnen und Lesen von persönlichen Briefen also ein Verfassungsbruch? Ja!

War es der einzige? Oder der Schlimmste? Mit Sicherheit nicht, aber Verbrechen bleibt Verbrechen und Tatsache ist, dass eben jener Verstoß gegen Grundrechte die DDR ganz klar als Diktatur kennzeichnet und sich dessen auch alle bewusst werden sollten.

 

Niemand hat die Absicht deine Post zu öffnen …

von Kilian Härtel 13/I, LK Geschichte 2011

Gesetzlich wurde den Ostdeutschen per §35 das Brief- und Postgeheimnis zugesichert. Doch wie stand es wirklich in der DDR um die Einhaltung dieses Grundrechtes?

So sprach die Verfassung in eben jenem Artikel davon, dass das Brief- und Postgeheimnis zugesichert sei und & 35 Abs. 4 untersagte es, jegliche Inhalte der Post zu öffnen, zu teilen oder gar die Benutzung des Postdienstes an andere mitzuteilen.Doch §37 schuf die Lücke, in die die parteitreuen Kontrolleure nur allzu gerne schlüpften: so sei dieses Recht aufgehoben, wann immer „Anzeichen strafbarer Handlungen“ in den per Post versandten Unterlagen nachweisbar sein könnten. Eine Form der Kontrolle blieb dem Staat also.

Doch wie wurde man verdächtig? Geschah die geplante Öffnung von Briefen der Bürger willkürlich, oder stand ein System dahinter?

Recht einfach war es in der Deutschen Demokratischen Republik auf die Liste derer zu kommen, die dem Staat ein Dorn im Auge sein könnten und somit ausführlicher Beobachtung durch Stasi und dadurch eben auch durch die „Abteilung M“ zuteil kamen.

„Abteilung M“ nannte sich die Einrichtung des Ministeriums für Staatssicherheit, die mit 2.200 Angestellten allein im Bezirk Cottbus, Briefe in allen Bezirken der DDR nach gleichen Vorschriften und im großen Stil, die Post der eigenen Bürger kontrollierte.

Doch warum überwacht ein Staat die Post der eigenen Bürger, galt denn nicht die Unschuldsvermutung bis das Gegenteil bewiesen werden konnte? Doch darum ging es gar nicht: Verdächtig war bereits, wer am Briefanfang oder am Schluss zu viel Platz ließ, wer die Anrede des Briefpartners zu unpersönlich gestaltete oder aber ohne vollen Namen unterschrieb. Als „Unpersönlich“ wurde beispielsweise „Deine Anja“ bewertet oder Motive, die lediglich schwarz-weiße Motive von Tieren, Stadtmotiven oder anderen nahezu gewöhnlichen Bildern enthielten, sie landeten in der Kontrolle.

Dort wurden dann die Briefe geöffnet. Dies geschah nahezu industriell. Mit Dampfdrucköffnern, dutzenden Angestellten in jeder Außenstelle sowie Vervielfältigungs- und Verschlussapparaturen wurde die Post geöffnet, im Zweifelsfalle für eine spätere Verwendung kopiert und erst dann erneut geschlossen und versandt.

Die Bürger ahnten nichts davon, dass die Abteilung M schon lange vor ihnen wusste, wann ihre Verwandten sie besuchen wollten oder aber, wie es der Freundin an der Ostsee ging. Selbst Urlaubskarten und Geburtstagssendungen wurden kontrolliert und häufig wurden somit Geldsendungen einbehalten, was dem Staat eine Mehreinnahme von rund 33 Millionen Mark brachte – alleine in dem Zeitraum von ´84 bis ´89 aus dem Bezirk Cottbus.

Dass jedoch nicht einmal den eigenen Mitarbeiter vertraut wurde, lässt die Art der Einrichtung der Arbeitsstätte vermuten: So war der gesamte Büroraum offen gestaltet, völlig ohne Trennwände und ohne Privatsphäre am Arbeitsplatz. Die Kittel der Mitarbeiter waren ohne Taschen. Dies sollte verhindern, dass Briefe und Geldfunde einfach verschwinden konnten, weswegen solche Funde auch laut und mit dem gefundenen Betrag sofort nach der Öffnung laut anzusagen waren.

Den Angestellten war bewusst, dass ihre Arbeit gegen die eigenen staatlich zugesicherten Rechte verstieß und als am 11. November 1989 das Ende der DDR fest stand, befahl man, dass sämtliche Unterlagen und Apparaturen zu vernichten und zu zerreißen seien. Man ordnete somit die sogenannte „Vernichtung des operativen Schriftgutes“ an, um keine Spuren zu hinterlassen.

Bis heute dauert die Rekonstruktion der zerstörten Briefe an, häufig müssen dutzende Schnipsel nach Gesichtspunkten wie Abrisskanten, Motive und Schriftart zusammengesetzt werden – die Sortiermaschinen laufen auf Hochtouren.

Das Ziel der Abteilung M war es, das operative Zusammenwirken der Bürger sowie der Geheimdienste der westlichen Hemisphäre zu unterbinden und Fluchtversuche sowie Verbrechen an der Republik zu unterbinden.

Dazu wurden die Briefe nach Anreden, Geheimschriften, Tarntexten, Decknamen sowie den Empfängern untersucht.

Kam den Kontrolleuren ein Brief verdächtig vor, so standen bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, Geldstrafen oder Bewährung auf der Tagesordnung. Nur wenig entkam den Kontrollen der MfS-Mitarbeiter, welche die Postsendungen in Gruppen unterteilten.

So waren Briefe von Fernschachspielern die Kategorie „Turm“ und bedurften damit der Untersuchung, ob diese ins Ausland gingen, um dort wirklich nur ein Schachspiel durchzuführen.

Alle Interessen am Auslandsgeschehen, insbesondere ab 1988 wurden unter dem Decknamen „Welle“ behandelt und ebenso streng untersucht.

Das MfS wollte sich mit allen Mitteln ein Bild vom Denken der Bürger machen. Selbst Briefe der eigenen Bürger wurden im Ausland überwacht.

1971 wurden drei Schüler von der EOS relegiert, zwei weitere erhielten Verwarnungen und ein Schüler wurde gerügt – das alles nur, weil diese sich bei einem Sender in Westberlin unter dem Pseudonym „Donzoo Dog-Dah“, „fetzige Musik“ wünschten.

Der Direktor wurde angewiesen diesen Befehl durchzuführen und zwei Mitglieder der Stasi überwachten ihn dabei, als er den Schülern die Konsequenzen mitteilte. Und das alles nur, weil die Jugendlichen lieber die Westmusik hören wollten!!

Quelle: Ausstellung der BStU, Außenstelle Frankfurt / Oder, Schwedt/Oder, September 2011